Allgemeine Verkaufs-und Lieferbedingungen für XTP Design ApS
Allen Lieferungen und Leistungen liegen diese Bedingungen sowie etwaige gesonderte vertragliche Vereinbarungen zugrunde. Abweichende Einkaufsbedingungen des Bestellers werden nur durch schriftliche besondere Vereinbarung gültig.
Die dänische Gesetzesgrundlage
Das Angebot und die Lieferung von XTP erfolgt gemäß der dänischen Gesetzesgrundlage in „Købeloven“, falls nicht aufgrund besonderer Vereinbarung explizit darauf verzichtet wird.
Angebot und Auftrag
Ein Vertrag zwischen XZP und dem Käufer kommt erst mir der schriftlichen Auftragsbestätigung von XZP zustande. Falls der Käufer gegen die Auftragsbestätigung Einspruch erheben will, muss dieser schriftlich erfolgen. Der Einspruch muss bei XTP spätestens am Tag nach Erhalt der Auftragsbestätigung vorliegen.
Angebote, die keine besonderen Annahmefristen beinhalten, entfallen, sofern bei XTP nicht innerhalb von 2 Wochen nach Angebotsdatum eine Auftragsbestätigung vom Käufer vorliegt. Änderungen oder Erweiterungen der ursprünglichen Vereinbarung bedürfen der schriftlichen Bestätigung von XTP.
Preise und Lieferung
Bei den auf der Homepage von XTP angegebenen Preisen handelt es sich ausschließlich um Nettopreise. Fracht-, andere Lieferkosten sowie Abgaben jeder Art sind nicht im Preis inbegriffen.
Der endgültige Preis ist der Auftragsbestätigung von XTP zu entnehmen.
Die Preise gelten ab Werk XTP und gemäß INCOTERMS.
Die Transportkosten von XTP bis zur Adresse des Käufers trägt grundsätzlich der Käufer.
Die genaue Lieferadresse/Geschäftsadresse des Käufers geht aus der Auftragsbestätigung hervor. Der Transport erfolgt ,sofern nichts anderes vereinbart, durch die dänische Post. Abweichend davon steht es dem Käufer frei, eine andere Transportfirma zu beauftragen. Die dadurch entstehenden Kosten gehen zu Lasten des Käufers.
Bei größeren Bestellungen können XTP und der Käufer andere, alternative Transportarten/Transportfirmen vereinbaren.
Zahlungsbedingungen
Die Zahlungsbedingungen gehen aus dem Angebot bzw. der Auftragsbestätigung von XTP hervor.
Bei Nichteinhaltung der Zahlungsfrist vom Käufer werden Zinsen vom Fälligkeitstag gemäß dem gesetzlich vorgeschriebenen Basiszinssatz berechnet, sofern aus dem Angebot bzw. der Auftragsbestätigung nicht ein höherer Zinssatz hervorgeht. XTP ist berechtigt, vom Fälligkeitsdatum gerechnet, eine Mahngebühr pro Mahnschreiben an den Käufer zu berechnen.
Der Käufer ist verpflichtet eine Bankbürgschaft zur Sicherung der Zahlung nachzuweisen,
falls diese von XTP gefordert wird. Bei einer fehlenden Kreditversicherung eines anerkannten Kreditversicherungsinstitutes ist XTP nicht verpflichtet eine Vereinbarung über eine Kreditzahlung einzugehen.
Lieferverzögerungen
Bei Nichteinhaltung der Lieferzeit aufgrund von höherer Gewalt, Arbeitskämpfen oder sonstige Ereignisse, die außerhalb des Einflussbereiches der Vertragspartner liegen, verlängert sich die Lieferzeit angemessen. Unter den Begriff „sonstige Ereignisse“ sind Feuer, Krieg, Naturkatastrophen, Krawalle, andere Formen von Unruhe, Mangel von Transportmitteln, allgemeiner Warenmangel sowie Mangel oder Verzögerungen von Zulieferern aufgrund sonstiger Ereignisse zu verstehen.
Falls die sich die Lieferung um mehr als 4 Wochen verzögert, sind XTP und der Käufer berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten. Ein solcher Schritt wird nicht als Vertragsverletzung betrachtet.
Mängelansprüche und Pflicht zur Prüfung
Der Käufer ist verpflichtet sofort nach der Lieferung eine gründliche Prüfung der gelieferten Ware durchzuführen, damit die Übereinstimmung des in der Auftragsbestätigung angeführten Lieferumfanges festgestellt werden kann. Werden bei der Prüfung Mängel feststellt, sind diese vom Käufer unverzüglich an XTP zu melden und der Käufer kann nicht später Mängel geltend machen,
die bei der vorgeschriebenen Prüfung festgestellt werden könnten.
Einsprüche wegen Mängel oder Verzögerungen bedürfen zu ihrer Gültigkeit der Schriftform und müssen unverzüglich nach Feststellung des Mangels an XTP bekanntgegeben werden. XTP ist ausschließlich zur Ersatzlieferung verpflichtet. Falls Ersatzlieferung nicht möglich ist, wird der Käufer von XTP eine Gutschrift erhalten.
Rücksendung von gelieferten Waren
Die Rücksendung von Ware bedarf in jedem Fall einer besonderen Vereinbarung. Die Ware muss ausschließlich in der Originalverpackung zurückgesendet werden sein. Ist dieses nicht der Fall,
ist XTP berechtigt die Rücksendung abzulehnen. Bei vereinbarter Rücksendung werden die Frachtkosten vom Käufer bezahlt. Eine Kopie der Rechnung muss der Lieferung beigefügt werden.
Bei Rücksendung wird ein Kostenzuschlag berechnet, der von der Gutschrift abgezogen wird.
Werden Waren wegen Mängel zurückgeschickt, müssen sie in der Originalverpackung sorgfältig verpackt werden. Ist die Originalverpackung beschädigt, ist der Käufer verpflichtet für eine sorgfältige und angemessene Verpackung zu sorgen. Falls die Ware infolge mangelhafter Verpackung beschädigt wird, ist der Käufer vom Mangelanspruch ausgeschlossen.
Eigentumsvorbehalt
XTP behält sich das Eigentum an dem Liefergegenstand bis zum Eingang aller Zahlungen aus dem Liefervertrag vor, einschließlich Zinsen und Kostenzuschläge. Dieser Eigentumsvorbehalt gilt unter der Einhaltung der gesetzlichen Grundlage.
Produktenthaftung
XTP haftet für Produktschäden, jedoch sind Betriebsunterbrechungsschäden, Gewinnverlust und andere indirekte Schäden von der Haftung grundsätzlich ausgeschlossen.
Gerichtstand, anwendbares Recht
Für alle Rechtsbeziehungen zwischen den Vertragspartnern gilt ausschließlich das für die inländischen Parteien untereinander maßgebliche Recht Dänemarks. Gerichtstand ist das für den
Sitz des Lieferanten zuständige Gericht.